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LG Bochum, 22.10.2003 - 3 O 704/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die verkehrsrechtliche Qualifizierung eines Unfalls als unabwendbares Ereignis; Rechtliche Ausgestaltung der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Sorgfaltspflichtverstoß bei unachtsamer Öffnung der Kfz-Fahrertür
Verfahrensgang
- LG Bochum, 22.10.2003 - 3 O 704/02
- OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 57/84
Quasi-Splitting nach Tod eines Ehegatten; Geltung des Verschlechterungsverbots zu …
Auszug aus LG Bochum, 22.10.2003 - 3 O 704/02
Maßstab sind dabei die durchschnittlichen Anforderungen an das Verhalten eines Idealfahrers (BGH NJW 1986, 185). - OLG Hamm, 05.03.1980 - 3 U 323/79
Auszug aus LG Bochum, 22.10.2003 - 3 O 704/02
Ein Sicherheitsabstand in dieser Größenordnung ist beim Vorbeifahren völlig ausreichend (s. OLG Hamm VersR 1981, 265, 266).
- AG Gladbeck, 01.03.2005 - 12 C 417/04 Dar fließende Verkehr muss nach den Entscheidungen zahlreicher Gericht grundsätzlich nicht damit rechnen, dass die Tür eines parkenden Pkw plötzlich geöffnet wird (vergleiche nur Amtsgericht Hamm im Urteil vom 02. Februar 2001 zu 24 C 177/00 In Schadenspraxis 2001, 407f; Landgericht Wuppertal - 9 S 222/93 - Urteil vom 06. Januar 1994 in Schadenspraxls 1994, 207; Landgericht Bochum - 3 0 704/02, Urteil vom 22.10.2003 in Schadenspraxis 2004, 80).